Frist bis zum 30.11.2023Förderprogramm Provenienzen NRW
Zur Etablierung der Provenienzforschung in NRW und in Ergänzung zu den Fördermöglichkeiten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) auf Bundesebene bietet das Land NRW ein Programm speziell für die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Herkunftserforschung in allen Unrechtskontexten an.
Um der großen Verantwortung gerecht zu werden, die Politik und Gesellschaft für den Umgang mit Kunstwerken tragen, die in der Zeit des Nationalsozialismus den Besitzern geraubt wurden, fand das Thema Provenienzforschung prominent Eingang in das Kulturgesetzbuch (KulturGB NW). Entsprechend einer wachsenden Sensibilität und Verantwortung in Bezug auf Kulturgut, das aus seinem ursprünglichen Kontext gerissen wurde, wird auch die Erforschung des kolonialen Erbes und von Entziehungen in der Zeit der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone sowie der DDR in den Blick genommen.
Das Förderprogramm Provenienzen NRW wurde entwickelt, um:
- die Provenienzforschung in NRW hinsichtlich dieser Entzugskontexte zu intensivieren sowie
- die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Provenienzforschung als selbstverständliche sowie dauerhafte Kernaufgabe in den Einrichtungen zu festigen.
Förderfähig sind unter anderem:
- vorbereitende Recherchearbeiten für Provenienzforschungsprojekte,
- die Übernahme von Finanzierungsanteilen im Rahmen einer DZK-Maßnahme,
- die Aufbereitung und Kommunikation von Ergebnissen der Herkunftserforschung (zum Beispiel Ausstellung, Publikation, Medien, Vermittlung).
Die Förderung kann in Anspruch genommen werden für:
- Sach- und Materialkosten, darunter auch Werkverträge und Honorare,
- die Deckung von Finanzierungsanteilen im Rahmen einer Antragstellung beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste,
- Kosten, die im Rahmen von Kooperationen, Netzwerken und Verhandlungen sowie Rückgaben und Rückführungen (Veranstaltung, Verpackung, Versicherung, Reise- und Transport) anfallen.
Antragsberechtigt sind Museen, Archive und Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, die sich in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft befinden (unabhängig ihrer Rechtsform). Antragstellende können die Einrichtungen selbst oder deren Träger sein.
Eine Beratung zu den Projekten erfolgt über die Koordinationsstelle für Provenienzforschung in Nordrhein-Westfalen (KPF.NRW). Diese ist für die Antragsteller verpflichtend. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld einer geplanten Antragsstellung gerne an.
Weitere Informationen zum Programm sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier:
https://mkw.nrw/system/files/media/document/file/foerdergrundsaetze_provenienzen_nrw.pdf.
Die Antragsstellung erfolgt digital über die Bezirksregierung Köln.
Kontakt:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/kunst-und-kulturpflege
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/kunst-und-kulturpflege/antragstellung
Für eine Förderung im Jahr 2024 ist die Frist der 30.11.2023.
Ihr Kontakt im Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW:
Ruth Türnich
Referat 423 Visuelle Künste, Provenienz
Tel. +49 (211) 896 - 4899
E-Mail. ruth.tuernich@mkw.nrw.de
www.mkw.nrw